Ausland & Roaming

Was besagt die neue EU-Roaming-Verordnung und ab wann tritt sie in Kraft?

Zum 01.07.2022 wird eine neue EU-Roaming-Verordnung in Kraft treten. Neben dem bereits seit 2017 bestehenden Mechanismus „Roam Like at Home (RLAH)“ kommt an dem 1.7.2022 neu hinzu, dass innerhalb des EWR immer die gleiche vertraglich vereinbarte Dienstqualität (bspw. bei der Down- und Upload-Geschwindigkeit oder Netzqualität) wie im Inland soweit das technisch möglich ist, gewährt werden muss (Quality of Service (QoS)“). Ob die geleistet werden kann, hängt immer davon ab, ob in dem besuchten Netz Mobilfunknetze und Technologien derselben Generation verfügbar sind. Der „Roam-like-at-Home“-Tarif hat ab dem 01.07.2022 damit zwei Komponenten: Preis und (neu!) Dienstqualität. 

Was bedeutet Quality of Service?

Ab dem 1.7.2022 sollen Roaming-Kunden mit einer regulierten EU-Roaming-Option beim Roaming innerhalb des EWR zusätzlich die gleiche vertraglich vereinbarte Dienstqualität (z.B. Datengeschwindigkeit) wie zuhause nutzen können, wenn in dem besuchten Netz Mobilfunknetze und Technologien derselben Generation verfügbar sind.

Wie und warum kann die Dienstqualität beeinflusst werden?

Die Dienstqualität beim Roaming im EWR hängt immer von den im besuchten Netz unseres Partners erhältlichen Netzgenerationen und -technologien ab. Beispielsweise können bei der Datennutzung im EWR Verschlechterungen im Vergleich zur Nutzung in Deutschland entstehen, weil die technisch verfügbare Übertragungsgeschwindigkeit des besuchten Partnernetzes unter der des unseres Netzes in Deutschland liegt. Verschlechterungen können sich auch ergeben, weil die im besuchten Partnernetz verfügbare Netztechnik (z. B. 4G) nicht der im Heimatland entspricht (z. B. 5G). Im Partnernetz nur eingeschränkt verfügbare Netzgenerationen und Netztechnologien und andere Parameter können dazu führen, dass insbesondere das Öffnen von Webseiten, Musik-Streaming, Gaming, Download großer E-Mail-Anhänge oder sonstiger großer Dateien sowie Internet-Anwendungen nicht oder nur eingeschränkt möglich sind. Auch ist es unter Umständen möglich, dass Abruf und Verbreitung von Informationen und Inhalten über Internetanwendungen deutlich verlangsamt sind.

Folgende weitere Faktoren können sich beispielsweise auf die Dienstqualität auswirken:
• die Geschwindigkeit
• die Latenz (d. h. die Reaktionszeit)
• die Verfügbarkeit von Roamingdiensten oder anderen Diensten beim Roaming aufgrund der Verfügbarkeit bestimmter Technologien, der Netzabdeckung oder von Abweichungen aufgrund externer Faktoren (z. B. Topografie)
• Anzahl der Basisstandorte, Anzahl aktiver Kunden pro Mobilfunkzelle

Beschwerden hinsichtlich der Dienstqualität können Sie an die bekannten Kontaktwege richten.

Welche Partnernetze und Netzgenerationen stehen in den EWR-Ländern zur Verfügung?

Infos zu den jeweils zur Verfügung stehenden Netzgenerationen innerhalb des jeweiligen EWR-Landes können hier (PDF) eingesehen werden. 

Gilt Roam like at Home auch für Sonderrufnummern und Mehrwertdienste?

Verbindungen zu Nummern von Mehrwertdiensten (z. B. Auskunftsdienste, Servicedienste, Televotum, Premium Voice etc.) können beim Roaming zusätzliche Entgelte verursachen. Näheres erfahren Sie hier: telefonica.de/Mehrwertdienste

Für welche Länder gilt die EU-Roaming-Verordnung?

Die EU-Roaming-Verordnung gilt für EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.

Die jeweiligen Mitgliedstaaten der EU (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Französisch-Guayana, Guadeloupe, Griechenland, Irland, Italien, La Réunion, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Martinique, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vatikanstadt und Zypern) sowie alle weiteren Länder, für die die Preisvorgaben gem. der Verordnung (EU) 2022/612 vom 06.04.2022 in der jeweils gültigen Fassung Anwendung finden (Island, Liechtenstein und Norwegen). Soweit die Preisvorgaben gem. der genannten EU-Verordnung in einem Land nicht mehr anwendbar sind, findet die EU-Roaming-Verordnung keine Anwendung mehr und es gelten andere Vorgaben insbesondere im Hinblick auf die Preise und die Dienstqualität.

Großbritannien (inkl. Gibraltar, Nordirland) wird auch nach dem Austritt aus der EU bis zum 31.12.2025 wie ein EU-Land behandelt.

Gilt die EU-Roaming-Verordnung auch für Gespräche und das Versenden von SMS aus Deutschland in das EU-Ausland?

Für Gespräche und das Versenden von SMS aus Deutschland in das EU-Ausland gilt die EU-Roaming-Verordnung nicht.

Gilt der regulierte EU-Roaming-Tarif auch in der Schweiz?

Die EU Roaming Verordnung gilt nicht für die Schweiz. 

Was bedeutet Fair Use Policy?

Bei der „Fair Use Policy“ (FUP) handelt es sich um Regelungen der Europäischen Kommission zur Verhinderung einer missbräuchlichen oder zweckwidrigen Nutzung von regulierten Roamingdiensten („Regelung der angemessenen Nutzung“). Mit der Abschaffung der Endkundenroamingaufschläge in der Union gelten für die Nutzung von Mobilfunkdiensten im Heimatland des Kunden und beim Roaming in der Union die gleichen Tarifbedingungen. Mittels FUP wird ein Regulativ geschaffen, um eine „Ausuferung“ der Nutzung zu vermeiden. Dies gilt sowohl für vorausbezahlte Tarife („Pre Paid“) wie auch für „Post Paid“-Tarife. Näheres können Sie den jeweiligen Preislisten entnehmen.  Die Roaminganbieter rechnen die Aufschläge im Rahmen der FUP für die Bereitstellung regulierter Datenroamingdienste kilobytegenau ab. Davon ausgenommen sind MMS-Nachrichten, wenn eine Abrechnung pro Einheit erfolgt.

Was sind die Obergrenzen der Fair Use Policy und wann sind Aufschläge möglich?

 Aufschläge bei SMS und Telefonie sind möglich, wenn der Kunde Nachweise über stabile Bindungen oder den gewöhnlichen Aufenthalt verweigert oder eine missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung durch den Roaminganbieter nachgewiesen wird. 

Ein Aufschlag bei Datennutzung ist möglich, wenn der Kunde Nachweise über stabile Bindungen oder den gewöhnlichen Aufenthalt verweigert oder eine missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung durch den Roaminganbieter nachgewiesen wird bzw. wenn er Kunde ein bestimmtes Datenvolumen überschreitet. 

Obergrenzen bei Überschreitung des Datenvolumens lassen sich nicht allgemein festsetzen.  

Der Kunde kann das nach folgender Formel ausrechnen: 
FUP Roamingvolumen = Inländischer Endkundengesamtpreis (= Gesamtpreis des Bündels abzüglich andere Dienste z. B. WLAN-Flat, Securitydienste, Endgeräte): Wholesalecap (Data) mal 2 

Bei vorbezahlten Tarifen („Pre Paid“) kann Telefónica Germany den Verbrauch von Endkundendatenroamingdiensten zum inländischen Endkundenpreis in der EU auf ein Volumen begrenzen, das zumindest dem Volumen entspricht, das sich aus der Division des Gesamtbetrags (ohne Mehrwertsteuer) des vom Kunden an den Betreiber zu Beginn der Roamingnutzung bereits bezahlten, verfügbaren Restguthabens durch das Wholesalecap Data ergibt (Es gilt die Formel: FUP Prepaid Volumen = verfügbares Guthaben : Wholesalecap Data).  

Was bedeutet permanentes Monitoring durch den Netzbetreiber?

Zur Beurteilung der Einhaltung der „Fair Use“ Grenzen bei Telefonie, SMS und Datennutzung können wir Ihren Aufenthaltsort sowie Ihr Telefonie-und Surfverhalten für mindestens 4 Monate verarbeiten und nutzen. Durch das Monitoring wird das Fehlen eines vorwiegenden Inlandsaufenthalts des Kunden im Land des Roaminganbieters oder das Fehlen einer vorwiegenden Inlandsnutzung inländischer Mobilfunkdienste belegt. Solche objektiven Indikatoren müssen über mindestens vier Monate erstellt werden. Es geht dabei lediglich um die geographische Ortung und die Tatsache, dass Anrufe getätigt werden. Die Beachtung Datenschutzrechtlicher Vorgaben hat dabei oberste Priorität. 

Wenn ich mich dafür entscheide, meinen heutigen alternativen Roaming-Tarif zu behalten, kann ich dann später noch in den regulierten EU-Roaming-Option wechseln?

Ja, der Wechsel in den regulierten EU-Roaming-Tarif ist jederzeit möglich.

Welche Informationen werden mir per SMS zugesandt, wenn ich in das EU-Ausland fahre?

Die Informations-SMS mit den Konditionen Ihres Roamingtarifs wird weiterhin bei Einreise in sämtliche Länder verschickt. Zusätzlich erhalten Sie Billcap Informationen um Sie vor hohen Rechnungen zu schützen. Weitere Informationen erhalten Sie per SMS über die im besuchten Land möglichen Notrufdienste (ab 01.06.2023) und über das mögliche Risiko höherer Entgelte aufgrund der Nutzung von Mehrwertdiensten.

Worauf sollte ich bei Roaming in grenznahen Gebieten achten?

Beim Aufenthalt in einem grenznahen Gebiet, aber noch in Deutschland, kann es sein, dass das Handy eine Roaming-Verbindung aufbaut. Meistens liegt es daran, dass an dem Gerät die automatische Netzwahl aktiviert ist. Das Handy sucht sich das stärkste verfügbare Netz, in diesem Fall das des ausländischen Netzbetreibers.

Wir empfehlen, in diesen Regionen Roaming zu deaktivieren oder die manuelle Netzwahl zu aktivieren. Aus den angezeigten Anbietern wird das Netz ausgewählt, in dem GPRS oder LTE möglich ist. Wie es funktioniert, ist im Benutzerhandbuch des Gerätes beschrieben. 

Wo finde ich die Roaming-Preisliste?

Die Preisliste Tchibo MOBIL Roamingpreise im Ausland finden Sie hier.

Gilt die Tchibofon-Flatrate auch im EU-Ausland?

Die Tchibofon-Flatrate gilt nicht im EU-Ausland.

Welche Kosten habe ich im Ausland außerhalb der EU?

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Darüber hinausgehende Preise für die Mobilfunknutzung während Sie sich im Ausland befinden stehen in der Preisliste unter der Überschrift "Tchibo MOBIL Roamingpreise im Ausland".

Mit Ihrem Internet-Stick, mobilen WLAN-Router oder Smartphone können Sie auch im Ausland das mobile Internet nutzen. Im Ausland surfen Sie in den Mobilfunknetzen der Telefónica Roamingpartner.

Damit für Sie im Ausland keine ungewollten Kosten entstehen, ist das Daten-Roaming in den Grundeinstellungen Ihres Smartphones deaktiviert. Aktivieren Sie bitte in den Einstellungen das Datenroaming, um im Ausland mit Ihrem Smartphone das mobile Internet zu nutzen. Beim WLAN-Router brauchen Sie diese Einstellung nicht extra vorzunehmen.

Beachten Sie, dass sich bei internetfähigen Endgeräten Anwendungen wie Apps oder Virenscanner automatisch in das Netz des Mobilfunkanbieters im Ausland einwählen und ungewollten Datenverkehr verursachen können. Diese ungewollte Datennutzung können Sie über Ihr Endgerät ausschalten.

Welche Kosten fallen für Gespräche/SMS ins Ausland an?

Hier finden Sie die aktuellen Preise für Gespräche und SMS von Deutschland ins Ausland.

Kann ich im Ausland auch 5G nutzen?

Wenn Sie bereits die neuen Smart-Tarife inkl. 5G nutzen, können Sie auch im Ausland von 5G profitieren. Voraussetzung dafür ist neben einem 5G-fähigen Smartphone, dass 5G vom Roaming-Partner zur Verfügung gestellt wird. Andernfalls nutzen Sie den nächstbesten verfügbaren Mobilfunkstandard.

Einen Überblick über die Netzverfügbarkeit erhalten Sie hier.

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