Vertragsinhaberwechsel
Um eine Rufnummer auf eine andere Person umschreiben zu lassen, muss zunächst der alte Vertragsinhaber seine Mobilfunknummer freigeben. Dies kann er hier online im Kundenportal tun.
Nach Freigabe der Rufnummer benötigt der neue Vertragsinhaber zur Freischaltung der Tchibo MOBIL SIM-Karte die Mobilfunknummer und die SIM-Kartennummer. Beides finden Sie auf dem Träger der SIM-Karte, aus dem Sie die SIM-Karte herausgebrochen haben. Informationen zur Freischaltung finden Sie hier.
Tipps:
- In der Zahlart "Zahlung auf Rechnung" ist ein Vertragsinhaberwechsel nicht möglich. Der alte Vertragsinhaber muss vorher einen Wechsel der Zahlarten vornehmen.
- Der Vertragsinhaberwechsel kann erst freigegeben werden, wenn anstelle einer eSIM eine Plastik-SIM-Ersatzkarte aktiviert wurde.
- Tarifeinstellungen des alten Vertragsinhabers, wie z.B. die Tchibofon-Flatrate, werden durch den Vertragsinhaberwechsel gelöscht.
- Alle bestehenden offenen Forderungen und evtl. noch entstehende offene Forderungen des alten Vertragsinhabers gehen auf den neuen Vertragsinhaber über.
Registriert der neue Vertragsinhaber die Rufnummer nicht, verbleibt sie beim vorherigen Vertragsinhaber.